
VERKAUFSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN Juni 2025 - V.1/25
1.- Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen regeln den Verkauf von Waren des Verkäufers. Der “Verkäufer” bezieht sich unterschiedslos auf die juristische Person von ADAPTA COLOR S.L. und/oder auf eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen. Der “Käufer “ bezieht sich auf den Käufer der Produkte von ADAPTA COLOR S.L. Die „Produkte“ sind die durch ADAPTA COLOR S.L. an den Käufer veräußerten Waren. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem vom Verkäufer erstellten Angebot beigefügt und gelten als vom Käufer angenommen und treten somit in Kraft, nachdem der Käufer die unterzeichnete Auftragsbestätigung des Verkäufers zurückgeschickt hat. Die ausbleibende Rücksendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von maximal zwei (2) Stunden nach ihrer Zustellung durch die Verkäuferin oder die fehlende, ausdrückliche Ablehnung derselben innerhalb der oben genannten Frist gilt als Annahme des Auftrages durch den Käufer zu den Bedingungen, die in besagtem Auftrag enthalten sind. Der Käufer verpflichtet sich, unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen zu akzeptieren und auf seine eigenen allgemeinen Einkaufsbedingungen zu verzichten. Es werden weder andere Bestimmungen oder allgemeine Bedingungen noch Änderungen der vorgenannten angewendet, es sei denn, dass der Verkäufer sie ausdrücklich in schriftlicher Form, versehen mit seiner Unterschrift annimmt. Es werden keinerlei Änderungen der Bestimmungen und Verkaufsbedingungen mittels Auftragsbestätigungen, Bestellungen oder jede andere Art von Dokumenten mit unterschiedlichen Bedingungen weder vorgenommen noch akzeptiert.
2.- Unsere Kostenvoranschläge sind freibleibend und stellen kein Angebot, sondern einen Vorschlag oder eine Aufforderung an den Käufer dar, um einen Auftrag vorzunehmen. Die Annahme des Verkaufes ist nicht abgeschlossen, bevor nicht die Auftragsbestätigung an den Verkäufer erfolgt ist. Ist erst einmal die Auftragsbestätigung durch den Käufer erfolgt, kann dieser den Auftrag ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Verkäufers annullieren und unterliegt der Verpflichtung zur Entschädigung des Verkäufers für jegliche Verluste, Kosten oder Schäden, die dem Verkäufer durch eine solche Annullierung entstehen.
3.- Alle den Verkauf der Produkte betreffenden Vereinbarungen können nicht im Ganzen oder in Teilen durch den Käufer abgetreten oder übertragen werden, ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Verkäufers.
4.- Die Lieferbedingungen werden in Übereinstimmung mit den neuesten INCOTERMS in der zum Zeitpunkt der Annahme des Auftrags geltenden Fassung ausgelegt. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart greift der INCOTERM Ex Works (EXW) im Rahmen der vom Verkäufer und vom Käufer befolgten internationalen Handelsbedingungen. Das Risiko des Verlustes der Produkte geht zu Lasten des Käufers, der für die Organisation und Zahlung des Transportes der Waren ab dem Betrieb des Verkäufers bis zum endgültigen Bestimmungsort verantwortlich ist, ab dem Moment seiner Auslieferung an den Käufer oder die Mitteilung an den Käufer über seine Bereitstellung zur Abholung mit ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt der Produkte durch den Verkäufer, bis die Zahlung des Preises als erfolgt gilt. Die Lieferfrist oder die Ausführung sind nicht wesentlich, sie sind unverbindlich und stellen keine Verpflichtung dar. Die Nichtbelieferung der Produkte zum in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt gibt dem Käufer nicht das Recht, weder Schadenersatz durch Verluste oder Kosten einzufordern noch vom Auftrag zurückzutreten oder ihn zu annullieren. Der Verkäufer kann Teillieferungen durchführen. Die Nichteinhaltung einer Frist oder irgendeine Reklamation des Käufers in Bezug auf eine Frist gibt ihm nicht das Recht, den gesamten Auftrag als abgelehnt zu betrachten. Der Käufer ist für die Überprüfung und Abzeichnung aller Lieferungen verantwortlich und durch die Abzeichnung gibt er an, dass die erhaltene Lieferung korrekt und vollständig ist und sich in einem guten Zustand befindet. Falls die Sendung unvollständig ist oder als beschädigt betrachtet wird, muss das Transportunternehmen informiert und den Schaden auf demselben Lieferschein angegeben werden. Die Retouren von Produkten ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers werden nicht akzeptiert und die sich daraus ergebenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
5.- Bei internationalen Geschäften geht jede Erhöhung an zusätzlichen Kosten des Verkaufes, wie zum Beispiel die Kosten für Transport und Versicherung, Zölle, Steuern, etc. vor der Ankunft der Produkte am Bestimmungsort zu Lasten des Käufers.
6.- sofern nicht anders nachgewiesen haben das Gewicht (kg) des Produktes, Einheiten und/oder detaillierte Mengen auf dem Lieferschein und verifiziert durch den Verkäufer in dessen Auslieferungslager Vorrang über alle anderen Informationen.
7.- Es entsteht keine Haftung für die Umstände, die im Folgenden als Beispiel und ohne Einschränkung ausgedrückt werden: staatliche Angelegenheiten, Kriege, Unruhen, Streiks, Aussperrung, Feuer oder sonstige höhere Gewalt; Störungen, unzureichende Versorgung mit Rohstoffen oder Energie, Unterbrechung des Transportes oder irgendein anderer Umstand außerhalb unserer Kontrolle, die die normale Produktion oder den normalen Versand der Produkte beeinflussen. Es werden von den Parteien als Fälle höherer Gewalt betrachtet und führt zur Aussetzung oder Kündigung der Vertriebsvereinbarung. Im Falle, dass die Lieferung oder Annahme der Waren eine Verzögerung von mehr als 15 Tagen erleiden sollte, haben die Parteien das Recht, unter Ausschluss aller anderen Rechte, auf die sie Anspruch haben könnten, den Auftrag bezüglich der durch besagte Umstände betroffenen Waren zu widerrufen.
8.- Falls sich objektiv gerechtfertigte Umstände ergeben sollten, die den Verkäufer daran hindern sollten, die Gesamtheit der Produkte zu liefern, kann er seine verfügbaren Produkte derart vertreiben, wie er es für angemessen hält, um die Nachfrage zu befriedigen. In diesem Fall verpflichtet sich der Käufer zur stillschweigenden Annahme von Teillieferungen und die Gewährung einer Fristverlängerung für den Verkäufer, damit dieser ausstehende Lieferungen abschließen kann.
9.- Die Produkte werden auf Kosten und Risiko des Käufers transportiert. Der Käufer trägt die besonderen Transportkosten, abweichend vom Standard, die von ihm angefordert worden sind.
10.- Der Käufer ist zur Annahme der Produkte am Tag der Lieferung verpflichtet und verpflichtet sich zur Abladung durch Bereitstellung der erforderlichen Mittel. Das Material ist als im Lager befindlich zu betrachten, wenn der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass die Waren fertig sind, um abgeholt zu werden und deren Obhut und Aufbewahrung der Verantwortung des Käufers unterliegen. Der Verkäufer garantiert, dass die verkauften Produkte ihre Spezifikationen erfüllen. Im Falle, dass die Produkte, wenn sie erst einmal verkauft sind, in irgendeiner Form verarbeitet worden sind, beschränken sich die vom Verkäufer angebotenen Garantien auf die Waren und die Bedingungen, zu denen sie verkauft wurden. Die Ansprüche müssen so weit wie möglich im Voraus gemacht und schriftlich bestätigt werden, mit einer maximalen Frist von 7 Kalendertagen, gerechnet ab dem Lieferdatum der Materialien im Falle von sichtbaren Mängeln und von 30 Tagen im Falle von versteckten Mängeln. Außerdem muss der Käufer die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Untersuchung durch den Verkäufer zu gestatten und um weitere Schäden zu vermeiden. Falls sichtbare oder versteckte Mängel bestehen, werden die Produkte mit diesen Mängeln kostenlos in ihrer Gesamtheit oder teilweise nach Ermessen des Verkäufers ersetzt oder gutgeschrieben. Es wird dem Käufer keinerlei Entschädigung höher als dem Einkaufspreis des Produktes/der Produkte gezahlt, für die ein Anspruch geltend gemacht wird, unabhängig davon, ob man sich auf gelieferte Produkte sowie die Nicht-Zustellung dieser Produkte bezieht. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für irgendwelche indirekten oder folgerichtigen Verluste oder Gewinnausfälle. Falls der Anspruch des Käufers zugelassen wird, hat der Verkäufer die Wahl die mangelhaften Produkte zu reparieren oder zu ersetzten oder dem Käufer einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Es darf auf keinen Fall über die Produkte verfügt werden, die Gegenstand der Reklamation sind und sie dürfen auch nicht an den Verkäufer ohne dessen ausdrückliche, schriftliche Genehmigung zurückgeschickt werden.
11.- Die Zahlung der Rechnungen erfolgt auf das dort angegebene Bankkonto unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, die in den Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs in den geschäftlichen Transaktionen festgelegt sind. Die Nichtbegleichung der Rechnung gibt dem Verkäufer das Recht, die für die Rücksendung der Waren verursachten Kosten sowie die Verzugszinsen erstattet zu bekommen. Letztere entstehen ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung ohne die Notwendigkeit einer formellen Mitteilung an den Käufer. Der Verzugszinssatz entspricht dem gesetzlichen Zinssatz. Falls der Käufer die offenen Rechnungen auch nach 15 Kalendertagen ab der Mahnung mit normaler Post nicht begleicht, verursacht dies einen Zahlungsanspruch auf die geschuldeten Beträge und auch das Recht, offene Aufträge zu annullieren oder auszusetzen, ohne jede Formalität und ohne Beeinträchtigung unseres Rechts, Schadensersatz vom Käufer zu verlangen. Der Käufer darf die Zahlung eines geschuldeten Betrags dem Verkäufer gegenüber im Wege der Aufrechnung, des Schadensersatzes, der Widerklage oder eines ähnlichen Abzugs nicht zurückhalten oder abziehen.
12.- Im Falle, dass der Verkäufer Hinweise hat, dass die Zahlungsfähigkeit des Käufers unzureichend ist, kann der Verkäufer Vorauskasse für den Versand der Produkte für den Rest der Transaktionen verlangen und alle Forderungen für fällig und zahlbar zu erklären, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, unbeschadet aller anderen Rechte, die ihm zustehen könnten.
13.- Die gelieferten Produkte gehen nur dann in das Eigentum des Käufers nach der vollständigen Bezahlung des fakturierten Betrages über. Im Falle der Rücknahme der Produkte wird ihre Wertminderung von den bereits geleisteten Zahlungen des Käufers abgezogen. Das Eigentum an den Produkten verbleibt so lange in den Händen des Verkäufers, bis der Käufer alle die in Rechnung gestellten und geschuldeten Beträge vollständig an den Verkäufer gezahlt hat.
In der Erwartung der Zahlung verwahrt der Käufer die nicht genutzten, in gutem Zustand eingelagerten und vom Rest getrennten Waren treuhänderisch für den Verkäufer, damit sie auf einfache Art und Weise als Eigentum des Verkäufers identifiziert werden können. Der Verkäufer hat das Recht auf Zugang zu den Räumlichkeiten des Käufers, um ein beliebiges Produkt abzuholen, dessen Eigentümer er ist.
14.- Die gelieferten Produkte können nicht direkt oder indirekt auf dem US-amerikanischen und kanadischen Markt vermarktet oder verkauft werden, auch nicht in Verbindung oder vermischt mit anderen Waren oder Produkten.
15.- Jede vom Verkäufer gelieferte technische Information ist unverbindlich und wird auf der Grundlage seines derzeitigen Wissenstandes nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt. Aufgrund der Vielzahl von Faktoren und Bedingungen, die sowohl bei der Eignung des Substrats als auch bei der Verwendung und in der Anwendung der Produkte intervenieren, muss die erforderliche technische Studie für ihre Nutzung durchgeführt werden und deshalb ist der Käufer durch die vom Verkäufer bereitgestellten Informationen nicht davon befreit, seine eigenen Kontrollen durchzuführen, um die Konformität der Produkte in Bezug auf die angegebene Gebrauchstauglichkeit durch den Käufer zu prüfen. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Aufzeichnungen über sein Qualitätssicherungssystem während einer Frist von maximal 2 (zwei) Jahren ab dem Versanddatum des Produktes zu pflegen. Nach Ablauf besagter Frist, ohne dass zuverlässig schriftlich durch den Käufer dem Verkäufer keine Inzidenz in Bezug auf die Qualität des Produktes mitgeteilt worden ist, übernimmt der Verkäufer keine wie auch immer geartete Haftung gegenüber dem Käufer in Bezug auf die Qualität des Produktes. Der Käufer übernimmt das gesamte Risiko und die Haftung für die erhaltenen Resultate im Verlauf der Nutzung des Produktes, entweder allein oder in Kombination mit anderen Produkten. ADAPTA COLOR S.L. übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für Dinge, die nicht in den Lieferverträgen vereinbart sind.
16.- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie auch jedwede andere Bedingung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sind streng vertraulich und enthalten geschäftliche sensible Informationen (insbesondere die Preislisten, die Einzelheiten der Rabatte und die Zahlungsbedingungen). Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit und dass sie an Dritte weder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch irgendwelche anderen vertraulichen Informationen, in welcher Form auch immer, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weitergeben, die der anderen Partei oder ihren Tochtergesellschaften gehören oder mit ihr direkt oder indirekt verbunden sind. Allerdings kann jeder der Parteien die besagte Information veröffentlichen, falls gesetzlich vorgeschrieben, ein Gerichtsbeschluss, eine Verordnung oder jede Regierungsbehörde.
17.- Der Käufer muss sicherstellen, dass seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Gegenparteien, Wiederverkäufer, Subunternehmer und jede andere Person alle geltenden Gesetze einhalten und keine Maßnahmen ergreifen, die dazu führen können, dass der Verkäufer gegen solche Gesetze verstößt. Zu den geltenden Gesetzen gehören unter anderem Gesetze, Normen, Kodizes, Vorschriften und rechtliche Anforderungen, die regelmäßig in Kraft treten, einschließlich derjenigen, die sich speziell auf (aber nicht beschränkt darauf) die Arbeit und die Beschäftigung, die Menschenrechte, die Privatsphäre, die Sicherheit, die geltenden Steuern, die Umwelt, die Mitbewerber und die Kartellgesetze, der Kampf gegen die Korruption und die Bestechung und die Kontrollen und die Exportsanktionen beziehen. Der Käufer muss auf eigene Kosten alle Zertifizierungen, erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Erlaubnisse erhalten und aufrechterhalten, um seine Geschäfte zu führen und seinen Verpflichtungen nachzukommen. Der Käufer muss sich an den Verhaltenskodex, veröffentlicht auf der Webseite des Verkäufers (adaptacolor.com), für alle Transaktionen halten, die den Verkäufer oder eines seiner verbundenen Unternehmen betreffen. Hiermit entschädigt der Käufer den Verkäufer in vollem Umfang und vorherigem Antrag für jedweden Verlust, Schaden, Haftung, Anspruch, Rechtsmittel oder Verfahren, die dem Verkäufer oder einer seiner Tochtergesellschaften als Folge eines Verstoßes des Käufers gegen diese Klausel entstehen können.
18.- Die Internationale Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln, erstellt von der Internationalen Handelskammer, sind auf alle durchgeführten internationalen Transaktionen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer anwendbar. Es liegt immer in der Verantwortung des Käufers, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die festgelegten Anforderungen durch die Normen und die örtlichen Gesetze zu erfüllen.
19.- Das geistige Eigentum des Verkäufers kann nur vom Käufer mittels vorheriger schriftlicher Genehmigung seitens des Verkäufers und unterzeichnet von beiden Parteien genutzt werden.
20.- Alle Mitteilungen erfolgen schriftlich in einer Form, die eine verlässliche Aufzeichnung ihrer Versendung erstellt, insbesondere werden sie per E-Mail mit Empfangsbestätigung an die vom Verkäufer und/oder Käufer angegebene Adresse versandt.
21.- Falls eine der Bestimmungen in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise null und nichtig, ungültig, illegal, unanwendbar oder unwirksam in jeder Rechtsordnung ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und werden nicht ungültig oder machen eine solche Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung unanwendbar und der Rest der Bestimmungen oder vereinbarten Bedingungen und der allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben für den Rest der Laufzeit gültig. Die Parteien können sich gegenseitig dazu verpflichten, in gutem Glauben zu verhandeln, um die Bestimmung oder eine nichtige, ungültige oder wirkungslose Vereinbarung durch eine neue Vereinbarung zu ersetzen, die so weit wie möglich der ursprünglichen Absicht des Verkäufers entspricht.
22.- Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen und sind im Einklang mit den Gesetzen des Königreiches Spanien auszulegen. Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen unterwerfen sich der Käufer und der Verkäufer der Gerichtsbarkeit und der Zuständigkeit der Gerichte von Vinaròs, mit ausdrücklichem Verzicht auf ihre eigene Zuständigkeit und ihren Wohnsitz.
23.- Die allgemeinen Verkaufsbedingungen stehen unter www.adaptacolor.com in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Alle gelieferten Produkte und gegebenen technischen Beratungen unterliegen den Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers, es wird daher dringend die Überprüfung und das sorgfältige Lesen der Bedingungen empfohlen. Die in den Datenblättern, den Analyse-Bulletins, den Sicherheitsdatenblättern und in der restlichen Dokumentation enthaltenen Informationen sind angesichts der Politik der ständigen Innovation und des Feedbacks der Kunden des Verkäufers Schwankungen unterworfen, daher liegt es in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass er vor der Nutzung des Produkts/der Produkte über die aktuellen Informationen verfügt.